Dieser Text richtet sich vor allem an naturinteressierte Fachleute von Baugewerbe, Wohnbau- und Immobilienfirmen, Dachdecker und Fassadenfirmen insbesondere auch an Architekten sowie an private Hauseigentümer und Bauherren. Interessiert sind wir auch an der Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt sowie Schul- und Kirchenbehörden.
Wir bitten die Vertreter der genannten Firmen um Unterstützung der Maßnahmen zum Erhalt oder zur Schaffung neuer Quartiere für den geschützten und beliebten Sommervorboten und Gebäudebrüter Mauersegler.
Die Nester sind durch das Bundesnatur-schutzgesetz geschützt - aus Unwissenheit oder Gleichgültigkeit werden lange genutzte Nistgelegenheiten aber oft zerstört oder verschlossen. Das geschieht z.B. bei Dachstuhlrenovierungen, Umbauten, Fassadenisolierung und Abriss von Altgebäuden. Dadurch gingen die Anzahl der Mauersegler bundesweit deutliche zurück. Um der gefährlichen Abwärtsspirale bei den Bruten und dadurch auch der Population der Mauersegler entgegen zu wirken, wurden in vielen Städten private und amtliche Natur- und Artenschützer mit dem Ausbringen von Nistkästen an geeigneten Stellen aktiv.
Dies sind die Längsseiten von Häusern (Höhe mind. 7 m) unter dem Dachvorsprung oder hohe Giebelseiten, jeweils der Sonne abgewandt. Bei hohen Gebäuden können die Nisthilfen auch frei an einer Fassade montiert werden, dann ist zusätzlich ein Schutzdach aus Alublech zu montieren und ein Abstand von 1 cm zur Wand einzuhalten, um Staunässe zu vermeiden. Auch Kirchtürme, hohe Gewerbegebäude und öffentliche Bauten sind geeignet.
Einige Beispiele für den Einbau von Nisthilfen sind im Rahmen eines Projekts in Tübingen sehr gut dargestellt. Ausführliche Broschüren finden Sie unten unter Literatur zum Download.
Die Nistkästen müssen nicht gereinigt werden und an belegten Nistkästen ist keine Verschmutzung zu erwarten.
Vor dem Rückflug im August bleiben den Tieren nur knapp 3 Monate Zeit. Es werden 2-3 Eier gelegt, nach etwa 3 Wochen gibt es Junge. Die Nestzeit ist je nach Futterangebot und Wetter 35 bis 54 Tage. Die Jungtiere sind beim Verlassen des Nestes voll flugfähig und kehren nicht mehr ins Nest zurück.